Infos von A - Z
A
B
E
- Einschulungsjahr
- Elternabende / Elterngespräche
- Elterninformationen
- Eltern-Informationsschrift
- Elternmitwirkung "Treff Schule"
- Elternrecht und Pflichten
F
G
H
I
K
L
M
P
S
- Schularztdienst
- Schulbesuche
- Schulbibliothek
- Schulleitung
- Schulpsychologischer Dienst
- Schulleitbild
- Schulrat / Schulbehörde
- Schulraum - Reservation
- Schulsozialarbeit
- Schulverwaltung
- Schulweg / Schulwegsicherheit
- Schwimmunterricht
- Sonderschulen
- Stundenplan
T
U
V
W
Z
Abmeldungen
Für krankheits- oder unfallbedingte Absenzen gilt, dass die Eltern ihre Kinder morgens vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde telefonisch bei der Klassenlehrperson im Schulhaus unter Angabe des Absenzgrundes abmelden müssen. Sind geplante Abwesenheiten früher bekannt, bitten wir um möglichst frühzeitige Information an die Lehrperson. Im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes sind die Lehrpersonen verpflichtet, innerhalb von 15 Minuten auf die Abwesenheit eines Kindes zu reagieren.
Anmeldung / Neuzuzüger
Melden Sie Ihren Zuzug nach Rebstein bitte frühzeitig bei der Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein.
Aufgaben der Schule
Die Schule übernimmt Verantwortung in der Bildung und unterstützt die Eltern in der Erziehung ihrer Kinder. Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern.
Link: Erziehungs- und Bildungsauftrag gemäss Volksschulgesetz
Das Volksschulgesetz umschreibt den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wie folgt: «Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie wird nach christlichen Grundsätzen geführt. Sie fördert die unterschiedlichen und vielfältigen Begabungen und die Gemütskräfte des Schülers. Sie vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, öffnet den Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Kultur und leitet zu selbständigem Denken und Handeln an. Sie erzieht den Schüler nach den Grundsätzen von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen des Rechtsstaates zu einem verantwortungsbewussten Menschen und Bürger.»
Begabungsförderung
Die Begabungsförderung richtet sich an Kinder mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten. Diese Kinder werden speziell unterstützt und gefördert.
Besondere Veranstaltungen
Sonderwochen Schulreisen
Verteilt über das ganze Jahr finden in allen Kindergarten- und Schulklassen verschiedene Aktivitäten wie Spiel-/Sporttage, musische und Erlebnistage oder mehrtägige Gemeinschaftslager .statt. Diese Aktivitäten gelten als obligatorische Schulzeit. Die Lager bieten optimale Möglichkeiten mit den Kindern Gemeinschaft, Natur und Unterrichtsstoff ganzheitlich zu erleben. Von den Eltern kann ein Beitrag an die Aktivitäten erhoben werden.
Wintersportwoche
Verteilt über das ganze Jahr finden in allen Kindergarten- und Schulklassen verschiedene Aktivitäten wie Spiel-/Sporttage, musische und Erlebnistage oder mehrtägige Gemeinschaftslager .statt. Diese Aktivitäten gelten als obligatorische Schulzeit. Die Lager bieten optimale Möglichkeiten mit den Kindern Gemeinschaft, Natur und Unterrichtsstoff ganzheitlich zu erleben. Von den Eltern kann ein Beitrag an die Aktivitäten erhoben werden.
Die Wintersportwoche Ende Januar (4. Kalenderwoche) gilt als obligatorische Schulwoche für sämtliche Primarschulkinder. Sie dauert von Montag bis Freitag. Es bestehen keine Freistellungsmöglichkeiten. Für die Sportarten Skifahren, Snowboarden, Eislaufen, etc. besteht eine Helmpflicht
Blockzeiten
Montag bis Freitag jeweils von 07.45 bis 11.25 Uhr
Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall der Lehrpersonen fällt während der Blockzeiten grundsätzlich kein Unterricht aus. Der Unterricht wird mit Stellvertretungen sichergestellt. Am Nachmittag ist – bei Ausfall der Lehrperson- ein Schulausfall möglich.
Einschulungsjahr
Rebstein führt ein Einschulungsjahr, "Lernschiff" genannt. Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung in Teilbereichen Schwächen und Entwicklungsverzögerungen aufweisen, haben hier die Möglichkeit eines angepassten Einstiegs in die Schule. Nach einem Jahr erfolgt üblicherweise der Übertritt in eine 1. Regelklasse.
Lernschiff: Für Kinder, bei denen beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule die notwendigen Voraussetzungen in Teilbereichen noch nicht vorhanden sind, bietet die Primarschulgemeinde Rebstein ein Einschulungsjahr an. Das Einschulungsjahr/Lernschiff ist eine Gruppe von Kindern, die individuell erfasst und gefördert werden. Der Entwicklungsstand des einzelnen Kindes wird darin besonders berücksichtigt. Die Beschulung erfolgt in einer separaten Klasse und wird ergänzt mit Unterricht in einem regulären Kindergarten. Diese Spezialbeschulung bietet dem Kind einen angepassten Einstieg in die Schule und gibt ihm Zeit zu weiteren Entwicklungsschritten. Im Lernschiff wird Ihr Kind beschult und gefördert mit dem Ziel, dass es möglichst die Schulfähigkeit erreicht und nach einem Jahr ein Eintritt in die 1. Regelklasse erfolgen kann.
Weitere Einschulungsmöglichkeiten: Die Sprachheilschule in St. Gallen nimmt Kinder auf, die sprachliche entwicklungsverzögert sind. Für Kinder mit geistiger Beeinträchtigung besteht die Möglichkeit, die Heilpädagogische Schule in Heerbrugg zu besuchen. Auch verschiedene weitere Sonderschulen und Heime stehen für die Ausbildung der Kinder offen.
Elternabende/Elterngespräche
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, jährlich Elternanlässe/Elternabende durchzuführen. Diese Veranstaltungen können entweder mit Einzelgesprächen oder in Gruppen mit oder ohne Begleitung der Kinder durchgeführt werden. Der Besuch dieser Anlässe ist für Eltern obligatorisch.
Elterninformationen
Für die Schule ist es wichtig, die Bevölkerung offen und sachlich über die laufenden und vorgesehenen Geschäfte und Entwicklungen zu informieren. Deshalb orientieren wir Sie gerne an öffentlichen und schulspezifischen Veranstaltungen, in der Presse, im Jahresbericht oder auf unserer Homepage. Die Eltern der Schulkinder erhalten regelmässig von den Klassenlehrpersonen, der Schulleitung oder dem Primarschulrat weitere spezifische Informationen in schriftlicher Form.
Eltern-Informationsschrift
Eine ausführliche Informationsschrift in gedruckter Form mit weiteren interessanten Beiträgen ist kostenlos bei der Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein erhältlich.
Elternmitwirkung "Treffpunkt Schule"
In der Primarschulgemeinde Rebstein besteht eine Elternmitwirkungsgruppe. Unter dem Namen "Treffpunkt Schule" werden zu Themen, die sowohl die Eltern als auch die Schule betreffen, verschiedenste Elternweiterbildungen durchgeführt und Projekte bearbeitet. Eltern, die an aktiver Mitarbeit interessiert sind, können sich jederzeit bei der Schulleitung melden.
Elternrecht und Pflichten
Mit dem Eintritt in den Kindergarten oder in die Primarschule beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Die Kinder lernen sich ausserhalb der Geborgenheit der Familie in neuen sozialen Gruppen zurechtzufinden und durchzusetzen. Die Schule übernimmt dabei auch Erziehungsaufgaben, die bisher den Eltern vorbehalten blieben. Wir betonen aber, dass während der ganzen Schulzeit des Kindes die Eltern für seine Erziehung verantwortlich sind.
Die Schule will und kann niemals das Zuhause ersetzen. Weiter ist es unser Bedürfnis, Sie, liebe Eltern, zu ermuntern an den Lernfortschritten Ihres Kindes teilzunehmen. Sie können dies in erster Linie dadurch erreichen, dass Sie den Schulalltag Ihres Kindes aufmerksam verfolgen. Sei es durch tägliches Besprechen des Erlebten, durch Kontrolle der Hausaufgaben und durch regelmässige Besuche in der Klasse.
Besprechen Sie mit den Lehrpersonen die Situation Ihres Kindes und unterstützen Sie das Lernklima durch Ihre positive und offene Haltung zu Schule und Lehrern. Auch wenn Eltern und Lehrpersonen im Interesse des Kindes bemüht sind, am gleichen Strick zu ziehen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Schulische Probleme sollten aber immer fair und mit dem richtigen Ansprechpartner ausdiskutiert werden.
erster Ansprechpartner: Klassenlehrperson
zweiter Ansprechpartner: Schulleitung
dritter Ansprechpartner: Primarschulrat
Rekursrecht:
Im Falle von Klasseneinteilungen, Promotionen oder anderen Verfügungen der Schule werden Sie jeweils schriftlich auf das Rekursrecht und die richtigen Instanzen hingewiesen.
Freiwilligenarbeit
Die Schule ist auf die aktive Mitarbeit der Eltern angewiesen. Freiwilligenarbeit könnte sein: Mithilfe bei Veranstaltungen, Transportdienste, Teilnahme an Schulreisen, Sommerlager, Winterlager, Begleitung an Skitagen usw. Wir danken allen Eltern für die Mitarbeit.
Fremdsprachige Kinder
Für Kinder ohne oder mit sehr wenig Kenntnissen der deutschen Sprache wird ein spezielles schulisches Angebot in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) vermittelt, damit sie die Menschen in ihrer Umgebung verstehen können, sich selber mitteilen, ihre Gedanken ausdrücken sowie am Schulalltag und dem täglichen Leben ausserhalb der Schule teilhaben können.
Ferien
Der Schulrat legt jährlich die Schulferien fest. Die Eltern erhalten jeweils im September/Oktober einen Zweijahres-Plan in gedruckter Form.
Ferienplan 2025 / 2026 [pdf, 30 KB]
Förderangebote
Die Primarschulgemeinde Rebstein bietet für Kinder mit Lern, Leistungs- und Verhaltensstörungen verschiedene individuelle Förderangebote an. Die Klassenlehrpersonen stehen den Eltern beratend zur Seite.
Integrative Schulungsform: Die integrative Schulungsform (ISF) unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen und bei Schulschwierigkeiten. Das Angebot richtet sich an alle Kinder, besonders aber an solche mit Lernproblemen. ISF verzichtet weitgehend darauf, Kinder mit Lernproblemen von ihrer Klasse zu trennen und in einer Sonderklasse zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Regelklasse integriert, damit ganzheitliches Lernen im schulischen und im sozialen Bereich möglich ist. Die Kinder werden innerhalb oder ausserhalb des Klassenzimmers von einer schulischen Heilpädagogin in Kleingruppen gefördert. ISF arbeitet mit Lehrpersonen, Eltern und Kindern sowie mit Fachpersonen aus der Schulischen Heilpädagogik und mit dem Schulpsychologischen Dienst zusammen. Die Lernziele der betreuten Kinder werden bei Bedarf und nach Absprache individuell angepasst. Regelmässige Standortbestimmungen zwischen den Beteiligten halten Lernfortschritte fest und dienen der Festlegung neuer Ziele. Dieses Förderangebot wird als besondere Form schon auf der Kindergartenstufe durchgeführt.
Begabungsförderung: Die Begabungsförderung richtet sich an Kinder mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten und an jene, die Anzeichen von Unterforderung signalisieren. Diese Kinder werden entsprechend der eigenen Kreativität und Experementierfreude mit anspruchsvollen Aufgaben konfrontiert und gefördert.
Deutsch für Fremdsprachige: In der Schule kommen verschiedene Kulturen, Fremdsprachige, Wertsysteme und Sprachen zusammen. Die Integration fremdsprachiger Kinder über das Erlernen der deutschen Sprache ist pädagogisch sehr wichtig. Deutsch für Fremdsprachige vermittelt Kindern Kenntnisse der deutschen Sprache, damit sie die Menschen in ihrer Umgebung verstehen können, sich selber mitteilen, ihre Gedanken und Gefühle ausdrücken können sowie am Schulalltag und dem täglichen Leben ausserhalb der Schule teilhaben. Die Dauer hängt vom individuellen Fortschritt des Kindes ab und wird laufend durch die Schulleitung kontrolliert.
Geschäftsbericht
Mit dem Geschäftsbericht gibt der Schulrat Auskunft über seine Tätigkeiten im vergangenen Jahr. Die Jahresrechnung und das Budget ergänzen den Geschäftsbericht.
Geschäftsbericht 2024 [pdf, 1.5 MB]
Handyregelung
In der Schule wird Wert auf soziales Handeln, Kommunikation und gemeinsames Spiel gelegt. Deshalb ist das Benützen dieser elektronischen Geräte während des Schulbetriebes d.h. von Schulbeginn bis Schulschluss inkl. Pausen grundsätzlich verboten. Zur Erhöhung der Medienkompetenz führt die Primarschule Rebstein mit den Schülerinnen und Schülern spezielle, stufengerechte Veranstaltungen durch.
Handyregelung [pdf, 119 KB]
Hausaufgabenhilfe
Die Schulgemeinde bietet für alle Schulkinder das freiwillige Angebot einer Hausaufgabenhilfe an. Die Betreuerin steht für Fragen zur Verfügung und versucht das Wissen des Kindes für die Lösung der Aufgaben zu aktivieren. Das Kind kann alle erhaltenen Aufgaben in geschützter Atmosphäre lösen. Dieses ausserschulische Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig.
Merkblatt Hausaufgabenhilfe [pdf, 35 KB]
Hausordnung
a) Die Schüler erscheinen frühestens 15 Minuten vor Lektionsbeginn auf dem Schulareal und begeben sich nach Schulschluss ohne Verzug auf den Heimweg.
b) Die Schüler haben die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.
c) Die Schüler tragen im Schulhaus Hausschuhe.
d) Abfälle gehören in die aufgestellten Behälter.
e) Fundgegenstände sind der Klassenlehrperson oder dem Hauswart abzugeben.
f) Für die in den Garderoben deponierten Gegenstände haftet die Schule nicht.
g) Spezialräume wie Bibliothek, Gemeinschaftsraum, Turnhallen, Werkstätten usw. dürfen nur in Begleitung oder im Auftrag einer Lehrperson betreten werden.
h) Schüleranlässe auf dem Schulareal bedürfen der Bewilligung der Schulleitung.
Wir erwarten grundsätzlich, dass die Schüler sich in der Schule und in der Öffentlichkeit anständig und rücksichtsvoll verhalten.
Integrative Schulungsform (ISF)
Die Integrative Schulungsform unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen und bei Schulschwierigkeiten. ISF verzichtet weitgehend darauf, Kinder mit Lernproblemen von ihrer Klasse zu trennen und in einer Sonderklasse zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regelklasse integriert, damit ganzheitliches Lernen im schulischen und sozialen Bereich möglich ist.
Die Kinder werden innerhalb oder ausserhalb der Klasse von einer Schulischen Heilpädagogin in Kleingruppen gefördert. ISF wird als besondere Form schon auf der Kindergartenstufe angeboten.
Kindergarten
Der Kindergarten dauert zwei Jahre. Die Kinder werden in ihren elementaren Entwicklungsschritten unterstützt und gefördert. Sie lernen, sich in die Gemeinschaft zu integrieren und gleichzeitig ihre eigene Persönlichkeit zu entfalten. Vielfältige Spielformen und Betätigungen fördern die Kinder ganzheitlich. Bei Entwicklungsschwierigkeiten werden zusätzliche Hilfen angeboten. Der Kindergartenbesuch ist obligatorisch.
Zielsetzungen: Der Kindergarten hat eine doppelte Zielsetzung: Er will einerseits die persönliche Entwicklung des einzelnen Kindes fördern und anderseits dieses in die erste ausserfamiliäre Gemeinschaft einführen. Der Kindergarten bietet gute Möglichkeiten für ein vielseitiges, förderndes Spiel. Ein Tag beinhaltet immer Zeiten des freien Spiels und gemeinsam geführter spielerischer Tätigkeiten. Der Kindergarten hat auch die Aufgabe, das Kind zur Schulreife hinzuführen. Das Kind soll in seiner Ganzheit erfasst und gefördert werden.
Eintritt: Ein Kind wird am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig. Es wird grundsätzlich in das erste Kindergartenjahr eingeschult und hat den Kindergarten während zwei Jahren zu absolvieren. Die Eltern werden jeweils rechtzeitig mit einem Brief auf den Eintritt in den Kindergarten aufmerksam gemacht. Die Eltern verpflichten sich, das Kind regel- mässig in den Kindergarten zu schicken und ihren Beitrag zum gemeinsamen Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus zu leisten.
Fehlende Kindergarten-Reife, Rückstellung: Die Schulleitung kann nach Anhören der Eltern einen Aufschub der Einschulung in den Kindergarten verfügen. Ein vorgängiger Beizug des Schulpsychologischen Dienstes oder des Kinderarztes zur Ermittlung des Entwicklungsstandes ist möglich. Gemäss gesetzlichen Vorgaben kann nach Anhören der Eltern und der Lehrperson ein Kind in den ersten drei Monaten des ersten Kindergartenjahres ein Jahr zurückgestellt werden.
Kindergarteneinteilung: Die Einteilung der Kinder in den einzelnen Kindergartenabteilungen wird durch die Schulleitung vorgenommen. Dabei hat sie auf das bestehende Angebot der Schulräume zu achten. Ferner werden verschiedene Kriterien wie Schulweg des Kindes, Grösse der Abteilungen, Durchmischung von fremdsprachigen Kindern und Geschlechtern, die Gruppenbildungen innerhalb eines Quartieres usw. berücksichtigt.
Organisation: Die Gruppe der jüngeren Kinder besuchen den Kindergarten jeden Vormittag; die älteren Kinder sind zusätzlich an zwei Nachmittagen im Kindergarten. Die genauen Unterrichtszeiten für die Kindergärten werden Ihnen jeweils im Juni zugestellt. Die Eltern können ihr Kind im ersten Kindergartenjahr für die erste Morgenlektion abmelden. Weitere Details werden den Eltern durch die Kindergärtnerin zu Beginn des Schuljahres und anschliessend durch Handzettel mitgeteilt.
Hinweis an die Eltern: Liebe Eltern, versuchen Sie an den Kindergartenerlebnissen Ihres Kindes teilzunehmen. Besuchen Sie den Kindergarten und sprechen Sie mit der Kindergärtnerin über Ihr Kind. Teilen Sie der Kindergärtnerin Besonderheiten mit, damit sie auf Ihr Kind noch besser eingehen kann. Damit ist gewährleistet, dass frühzeitig auf eventuelle Störungen oder Teilschwächen reagiert werden kann. Es ist niemals mehr einfacher als jetzt, Therapien zu veranlassen, um damit dem Kind einen optimalen Start in die Schule zu ermöglichen
Kleinklasse Oberrheintal
Schülerinnen und Schüler, die wegen gravierenden Verhaltensauffälligkeiten in den bestehenden Schulangeboten nicht mehr beschulbar sind, können der regionalen Kleinklasse Oberrheintal zugewiesen werden. Damit können die Kinder im gewohnten familiären und regionalen Umfeld verbleiben.
Konflikte/Ansprechpartner
Bei Konflikten oder Schwierigkeiten ist immer die Klassen- oder die betreffende Fachlehrperson als erstes anzusprechen. Kann das Problem nicht gelöst werden, ist die Schulleitung beizuziehen.
Lausbefall
Leider gehören die unangenehmen Läuse nicht der Vergangenheit an. Sollte ein Kind von Kopfläusen oder Nissen befallen sein, können bei der Lehrperson Merkblätter zur Behandlung angefordert werden. Die Schulgemeinde hat eine „Lausspezialistin" angestellt, die regelmässige Kontrollen in den Schulklassen durchführt. Die Mitarbeit der Eltern zur Bekämpfung der Lausplage ist zwingend notwendig.
Merkblatt Läuse [pdf, 133 KB]
Lernschiff
Siehe Einschulungsjahr
Logopädischer Dienst
Die Primarschule Rebstein ist dem Zweckverband "Logopädische Vereinigung Oberrheintal" angeschlossen.
Mittagstisch
Seit dem Schuljahr 22-23 bietet die Primarschule Rebstein einen eigenen Mittagstisch an. Detaillierte Informationen sind in der Rubrik Mittagstisch zu finden.
Weiterhin möglich ist die Organisation des Mittagstisches über den Verein "Tagesfamilien Oberrheintal" .
Musikschule
Die Primarschule ist der Musikschule Oberrheintal angeschlossen und beteiligt sich an den finanziellen Aufwendungen. Für die Belange des freiwilligen Musikunterrichtes wenden Sie sich bitte direkt an die Musikschule Oberrheintal.
http://www.msor.ch/home/
Pausen
An unserer Schule gelten folgende Pausenzeiten:
Kindergarten: individuell
Primarschule : 09.25 bis 09.45 Uhr und 15.10 bis 15.20 Uhr
Am Vormittag wird durch eine Lehrperson Pausenaufsicht geleistet. Für die Pause eignen sich als Zwischenverpflegung: Früchte, Brot, Käse etc. Im Interesse gesunder Zähne sollten keine Süssigkeiten mitgegeben werden. Im Herbst besteht die Möglichkeit, mittels Bon einen Pausenapfel zu erwerben.
Pausenkiosk
Der Pausenkiosk ist ein Projekt, das aus der Elternmitwirkung entstanden ist. Er hat das Ziel, den Schülern eine gesunde Pausenverpflegung näherzubringen. Der Pausenkiosk findet an einem Wochentag pro Schulhaus jeweils für einige Wochen pro Jahr statt. Engagierte Eltern bereiten zusammen mit einigen Schulkindern verschiedene gesunde Leckerbissen zu, welche die Schüler für einen kleinen Unkostenbeitrag kaufen können. Der Pausenkiosk ist für die Kinder immer ein tolles Erlebnis und sehr beliebt. Wir suchen deshalb immer wieder fleissige Helfer, die uns bei diesem Projekt unterstützen und mithelfen, das Angebot aufrechtzuerhalten.
Primarschule
Die Primarschule umfasst das erste bis sechste Schuljahr. Die erste bis dritte Klasse wird als Unterstufe bezeichnet, die vierte bis sechste Klasse als Mittelstufe. Die Unterstufe orientiert sich möglichst am individuellen Entwicklungsstand jedes Kindes. Sie führt die Kinder in Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen ein und erweitert die Fähigkeiten im sprachlichen, musischen, handwerklichen und sportlichen Bereich. In der Mittelstufe werden die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken gefestigt und erweitert. Die Entwicklung vom konkreten zum abstrakten Denken wird unterstützt und gefördert. Nach der sechsten Primarklasse erfolgt der Übertritt in die Oberstufe. Der Übertritt in die Oberstufe erfolgt aufgrund der Empfehlung der Lehrpersonen und den Noten der sechsten Primarklasse.
Einschulung: Jedes Kind besitzt das Recht, jene öffentliche Schule oder private Sonderschule zu besuchen, die seinen Fähigkeiten entspricht und deren Anforderungen es erfüllt. Ob ein Kind schulreif ist oder nicht, hängt von seiner Entwicklung in verschiedenen Bereichen ab:
- körperliche, motorische Entwicklung
- seelische Entwicklung
- allgemeine Lernbereitschaft
- sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- Wahrnehmungsfähigkeit (Sehen, Hören, Greifen)
- Gedächtnisleistung
- Konzentrationsvermögen
- Selbständigkeit
- soziales Verhalten
Die Kindergärtnerin beurteilt die Schulreife eines Kindes und stellt der Schulleitung in Absprache mit den Eltern Antrag auf Einschulung. Wichtig ist eine möglichst ausgeglichene Entwicklung. Verschiedene Personen helfen beim Entscheid über die Einschulung: die Eltern des Kindes, die Kindergärtnerin mit ihren Beobachtungen des Kindes, die Einschulungsberaterin, evt. weiterführende Untersuchungen durch die Schulische Heilpädagogin oder durch die Schulpsychologin. Die Schulleitung entscheidet aufgrund des vorliegenden Antrages und der zusätzlichen Unterlagen über die Einschulung. Gleichzeitig hat sie auch über die Klasseneinteilung zu entscheiden. Der Einschulungsentscheid wird den Eltern mit Rekursrecht schriftlich mitgeteilt.
Regelklassen: Die Regelklassen bestehen aus den Klassentypen:
Unterstufe: 1.–3. Regelklasse
Mittelstufe: 4.–6. Regelklasse
Die Kinder werden darin nach dem aktuellen Lehrplan des Kantons St. Gallen unterrichtet. Kinder mit Problemen im intellektuellen oder sozialen Bereich werden in der Integrativen Schulungsform gezielt gefördert und unterstützt.
Textiles und Technisches Gestalten: Alle Primarschüler besuchen ab der ersten Primarklasse den Gestaltungsunterricht. Die Kinder sollen bis zum Ende der Schulzeit einfache bis schwierige Handarbeiten und Werkgegenstände möglichst selbständig herstellen können. Die Eltern können ab der 4. Klasse mit Kostenbeiträgen am Material beteiligt werden.
Schulschwimmen: In der Primarschule Rebstein erhalten alle Kinder der ersten bis sechsten Klassen Schwimmunterricht. Das Ziel ist es, dass sich die Kinder bis spätestens Ende der 3. Klasse sicher im Wasser bewegen und den Wasser-Sicherheitstest WSC bestehen. Der Schwerpunkt des Schwimmunterrichtes liegt auf der Unterstufe. Die Klassenlehrperson wird dabei von einer erfahrenen Schwimmlehrperson unterstützt.
Hausaufgaben: Hausaufgaben verfolgen den Zweck, den im Unterricht behandelten Stoff selbständig zu üben und zu vertiefen. Darüber hinaus stellen sie ein wertvolles Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus dar. Sie ermöglichen es, den Eltern Einblick in den schulischen Alltag zu geben und sich über die Lernfortschritte des Kindes zu orientieren. Hausaufgaben sollen sich in einem mässigen Rahmen halten. Der durchschnittliche Zeitaufwand für das Kind sollte in der ersten Klasse ca. 60 Minuten, bis zur 6. Klasse ca. 120 Minuten pro Woche nicht überschreiten. Über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden. Die Primarschulgemeinde Rebstein bietet am Nachmittag nach den Schulstunden in allen Schulhäusern eine Hausaufgabenhilfe an.
Privatschulen
Privatschulen unterrichten die Kinder nach ihren speziellen Methoden. Für die Beschulung der Kinder in Privatschulen dürfen die Schulgemeinden keine Beiträge leisten.
Progyzentrum – Reservation
Reservationen der Mehrzweckhalle Progyzentrum erfolgen über die Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein.
Turnhalle Benutzungsantrag
Promotion
Erreicht ein Schüler die Lernziele einer Klasse in wesentlichem Masse und Zeugnisse nicht und ist somit die Promotion gefährdet, werden die Eltern von der Lehrperson am Beurteilungsgespräch bis spätestens Ende März darüber informiert. Die Schulleitung entscheidet aufgrund der Gesamtbeurteilung der Klassenlehrperson über die Beförderung oder die Nichtbeförderung.
Am Ende der zweiten Klasse wird erstmals ein Zeugnis mit Noten ausgestellt. Dabei werden die Leistungen wie auch die Arbeitshaltung bewertet.
Schularztdienst
Zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Schulkinder hat die Primarschulgemeinde Rebstein - gemäss gesetzlichen Bestimmungen - während der ganzen Volksschulzeit verschiedene ärztliche Untersuchungen zu gewährleisten. Diese sind obligatorisch und finden im Kindergarten, in der 5. Klasse und am Ende der obligatorischen Schulzeit statt. Die Organisation erfolgt durch die Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein.
Schulbesuche
Eltern und interessierte Personen können nach Absprache mit der Lehrperson jederzeit Unterrichtsstunden des Kindes besuchen. Eine vorherige kurze Anmeldung wird erwartet. Für diejenigen Eltern, die einen fixen Besuchstag schätzen, bietet jede Klassenlehrperson zusätzlich einen festen Schulbesuchstag an. Die Klassenlehrperson wird den Termin zu Beginn des Schuljahres bekannt geben.
Elterninformation Schulbesuche [pdf, 99 KB]
Schulbibliothek
Jedes Schulhaus besitzt eine eigene Schulbibliothek. Die Schulkinder können Bücher ausleihen.
Schulleitung
Für das Tagesgeschäft im schulischen Bereich und schulbezogene Aufgaben hat der Primarschulrat die pädagogische Schulleitung eingesetzt. Dieser obliegt die operative Führung der Schule in einem konkret umschriebenen Aufgaben- und Kompetenzbereich. Dabei erfüllt sie Leitungsfunktionen im administrativen, organisatorischen, sozialen und fachlich-pädagogischen Bereich. Die Schulleitung steht Eltern und anderen Personen für schulische Fragen und Schulprobleme zur Verfügung.
Schulpsychologischer Dienst
Der schulpsychologische Dienst ist kantonal organisiert. Eltern, Schüler und Lehrer können die Beratungstätigkeit beanspruchen. Die Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt normalerweise über die Klassenlehrpersonen.
http://www.schulpsychologie-sg.ch/
Schulleitbild
Der Schulrat hat ein Schulleitbild entwickelt. Dieses ist bewusst sehr allgemein gehalten, damit genügend Freiraum für die einzelnen Schuleinheiten respektive für die Angestellten der Schule bleibt.
Schulrat/Schulbehörde
Der Primarschulgemeinde Rebstein steht ein fünfköpfiger Schulrat vor. Dieser ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Schulgemeinde. Er stellt Anträge an die Bürgerschaft und vollzieht deren Beschlüsse, organisiert und führt die Verwaltung, bestellt Kommissionen und wählt Lehrpersonen und Angestellte. Der Schulrat erfüllt Planungs- und Verwaltungsaufgaben, vertritt die Gemeinde nach aussen, informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse und erfüllt weitere Aufgaben.
Schulraum – Reservation
Gesuche für die Belegung von Schulanlagen und Turnhallen für ausserschulische Zwecke durch Vereine und Dritte sind an die Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein zu richten.
Belegungsplan und Benutzungsantrag Progy
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit befasst sich mit den verschiedensten Themen rund um den Schulalltag und trägt dazu bei, Probleme in der Schule sowie dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Sie hat zum Ziel, bei der Optimierung des Lernumfeldes mitzuwirken. Sie möchte Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen Entwicklung fördern und ihre Integration in den Lebensraum Schule unterstützen. Die Schulsozialarbeit steht offen für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen und ist kostenlos und freiwillig.
www.jugend-or.ch
Schulverwaltung
Die Schulverwaltung ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum zwischen Behörde, Schulleitung, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Bildungsdepartement und Öffentlichkeit und gilt als wichtige Drehscheibe im „Unternehmen Schule". Sie unterstützt alle Beteiligten bei ihrem wichtigen Ziel, eine gute Schule zu gestalten und die Qualität der Schule stetig zu sichern und zu steigern. Falls Sie Fragen zum Schulbetrieb haben, wenden Sie sich an die Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein.
Schulweg/Schulwegsicherheit
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Die Lehrpersonen und die Verkehrsinstruktoren der St. Galler Polizei bearbeiten diese Themen stufenweise mit den Schulkindern.
Der Schulweg ist von den Schülern grundsätzlich zu Fuss zurückzulegen. Die Benützung von Fahrrädern kann im Einzelfall durch die Klassenlehrperson gestattet werden. Rollbretter, Rollschuhe, Skater und ähnliches sind im Interesse der Sicherheit nicht gestattet.
Wir bitten die Eltern, Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule zu chauffieren.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg ist das Tragen einer Sicherheitsweste oder eines Leuchtstreifens obligatorisch. Die Sicherheitswesten werden von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt.
Schwimmunterricht
In der Primarschule Rebstein erhalten alle Kinder der ersten bis sechsten Klassen Schwimmunterricht. Der Unterricht ist obligatorisch.
Sonderschulen
Verschiedene Sonderschulen und Heime stehen für die Ausbildung der Kinder mit Beeinträchtigungen offen (Sprachheilschule in Balgach und St. Gallen, Heilpädagogische Schule in Heerbrugg, Heim Oberfeld in Marbach, usw.).
Stundenplan
Der Schulunterricht erfolgt nach dem kantonalen Lehrplan des Kantons St. Gallen. Der Stundenplan bestimmt die Verteilung der Unterrichtslektionen über eine Woche hinweg. Er wird von der Lehrperson erstellt und von der Schulleitung geprüft und genehmigt. Jedes Kind erhält vor den Sommerferien einen individuellen Stundenplan seiner Klasse fürs kommende Schuljahr.
Time-out-Schule Oberrheintal
Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Schwierigkeiten im disziplinarischen Bereich werden der Time-out-Schule Oberrheintal zugewiesen. Die Beschulung ist befristet mit dem Ziel einer Wiedereingliederung in die Regelklasse.
Unterrichtszeiten
Kindergarten 07.45 bis 11.25 Uhr und 13.30 bis 15.10 Uhr
Primarschule 07.45 bis 11.25 Uhr und 13.30 bis 16.10 Uhr
Kindergartenkinder im 1. Jahr können von der ersten Lektion am Vormittag dispensiert werden. Ein schriftliches Gesuch ist notwendig.
Urlaubsregelungen Schüler/Jokertage
Eltern können das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr vom Unterricht befreien. Die schriftliche Information ist spätestens 2 Tage vor dem Urlaub der Klassenlehrperson abzugeben.
Die zwei Halbtage können via Pupil Connect beantragt werden.
Urlaube über zwei Halbtage sind bewilligungspflichtig. Hierzu ist bei der Schulleitung mindestens 4 Wochen vor dem Bezug ein schriftliches Gesuch zu stellen.
Urlaubsgesuch über zwei Halbtage [pdf, 107 KB]
Versicherungen
Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Schule nicht gegen Unfall versichert. Die Kinder sind durch die Erziehungsberechtigten via Krankenkasse versichert.
Wegzug
Bitte informieren Sie bei einem Wegzug frühzeitig die Klassenlehrperson und die Schulverwaltung der Primarschulgemeinde Rebstein.
Wintersportwoche
Kindergarten: Die Kindergartenkinder haben während der Wintersportwoche den regulären Unterricht zu besuchen. Die Kindergärtnerin kann eine spezielle Unterrichtswoche durchführen.
1.-4.Klasse: Für die Kinder der 1. bis 4. Klasse wird ein attraktives Sport- und Spielprogramm wie z.B. Wandern, Schlittschuhlaufen, Skifahren, Schlitteln, Turnen, Schwimmen, Basteln, Kochen in Rebstein und Umgebung organisiert. Die Teilnahme ist obligatorisch. Für spezielle Veranstaltungen wird von den Eltern ein Beitrag verlangt.
5. und 6.Klasse: Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Regelklasse besuchen ein Wintersportlager. Die Teilnahme ist obligatorisch und die Eltern haben sich mit einem Beitrag an den Kosten zu beteiligen. Wenn mehrere Kinder aus der gleichen Familie ein Wintersportlager besuchen, werden reduzierte Beitragssätze verrechnet. Die übrigen Kosten trägt die Schulgemeinde.
Zahnarzt
Zu den gesetzlichen Aufgaben einer Schulgemeinde gehört auch die Organisation der Schulzahnpflege. Als vorbeugende Massnahme werden die Zähne im zweiten Kindergartenjahr und in den Schulklassen mit fluorhaltigem Gelee eingebürstet. Den Gelee und die Zahnbürsten stellt dabei die Schulgemeinde gratis zur Verfügung. Ausserdem besucht eine externe Prophylaxehelferin jede Klasse sporadisch und klärt über richtige Ernährung und richtige Behandlung der Zähne auf. Die Eltern werden gebeten, bei der Wahl des "Znünis" und bei der täglichen Zahnpflege unsere Bemühungen mitzutragen.
Zahnarztuntersuch:
Der Schulrat wählt Schulzahnärzte, welche die Untersuchungen und Be- handlungen durchführen. Die Eltern können für ihr Kind einen dieser Schul- zahnärzte auswählen. Bereits im ersten Kindergartenjahr werden die Kinder zu einem Kontrolluntersuch aufgeboten. Dieser wird jährlich klassenweise wiederholt.
Zahnbehandlung:
Anlässlich der Kontrolle wird in der Zahnarztpraxis der Untersuchungsbefund sowie der Kostenvoranschlag für eine allfällige Behandlung auf ein Kostenorientierungsblatt eingetragen. Eine Behandlung wird erst durchgeführt, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Die freie Zahnarztwahl ermöglicht den Eltern auch, sowohl Untersuch wie Behandlung bei einem anderen Zahnarzt durchführen zu lassen. Die Eltern können eine Behandlung ablehnen. Untersuche und Behandlungen bei privaten Zahnärzten wer- den jährlich mit einem speziellen Formular kontrolliert.
Kostenübernahmen:
Der Zahnarztuntersuch geht zu Lasten der Schulgemeinde; Zahnbehandlung zu Lasten der Eltern.
Auf schriftliches Gesuch an den Schulrat und nach Abklärung der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Gesuchsteller können individuelle Kostenbeteiligungen geleistet werden.
Zahnprophylaxe
Eine externe Prophylaxehelferin besucht die Kinder im Kindergarten, sowie in der 2. und der 6. Klasse und gibt den Schulkindern Tipps und Anregungen für die Zahnpflege.
Zeckenimpfung
Der Schulunterricht findet verschiedentlich in freier Natur in Wiesen und Wäldern statt. Aufgrund der Tatsache, dass unsere Region als gefährdetes Zeckengebiet gilt, empfiehlt der Schulrat allen Eltern, eine Zeckenimpfung für ihr Kind durchzuführen.
Zuzug
Die zuziehenden Schulkinder sind in der Schulverwaltung möglichst frühzeitig anzumelden.