Pressemitteilung / Primarschulrat Rebstein erklärt Schulinitiativen als unzulässig
Mit den beiden Initiativbegehren, die Ende Oktober 2025 zur rechtlichen Vorprüfung eingereicht wurden, sollte die Klassenbildung und Beschulung in der Primarschulgemeinde Rebstein anders geregelt werden, als dies vom Schulrat vorgesehen ist. Nach Beurteilung des Schulrates widersprechen beide Initiativbegehren dem kantonalen Recht. Sie können daher nicht für die Unterschriftensammlung zugelassen werden. Der Primarschulrat Rebstein hat dem Initiativkomitee die rechtliche Vorprüfung in Form von Feststellungsverfügungen eröffnet. Damit können die Initiativbegehren nicht amtlich publiziert und nicht zur Unterschriftensammlung freigegeben werden. Gegen diese Feststellungsverfügungen kann das Initiativkomitee beim Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen Rekurs erheben. Ein allfälliges Rechtsmittelverfahren hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Einführung des neuen Schulmodells mit der neuen, jahrgangsbezogenen Schulhauszuteilung wird deshalb wie geplant auf das Schuljahr 2025/2026 umgesetzt.